Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Harzer-Statik-Software
Inh.: Dagmar Dobner
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Alle Rechte vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Harzer-Statik-Software
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1.1) Dagmar Dobner, Inhaberin der "Harzer-Statik-Software", nachfolgend Harzer-Statik genannt, bietet ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen.
Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der Harzer-Statik in Textform bestätigt worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen der Harzer-Statik sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt werden.
(1.2) Unsere Preise sind freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten. Ein Vertrag zwischen der Harzer-Statik und dem Auftraggeber kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der Harzer-Statik in Textform oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch die Harzer-Statik zustande. Der Auftraggeber anerkennt den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen mit dem Öffnen der Originalverpackung an. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn die Harzer-Statik sie schriftlich oder in mindestens Textform bestätigt hat.
§ 2 Lieferumfang und Nutzungsrechte
(2.1) Die Lieferung umfasst das Harzer-Statik-Gesamtpaket in dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Version. Das Programm ist in allen Teilen urheberrechtlich geschützt. Nutzung und Verwertung des Programms ist nur in dem Umfang gestattet, wie es in den Lizenzbedingungen bestimmt ist.
(2.2) Der Versand erfolgt gegen Vorkasse an die vom Auftraggeber angegebene Adresse; der Harzer-Statik bleibt der Versandweg und die Versandart vorbehalten.
(2.3) Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und der Harzer-Statik, jedoch binnen 5 Tagen, vorzubringen.
(2.4) Die Harzer-Statik verarbeitet Ihre Daten zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen.
Beteiligte Dienstleister oder Banken erhalten die Daten der Auftraggeber nur, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(3.1) die Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die jeweils erforderliche Anzahl an Dongles, Versand- und Verpackungskosten sind bei Versand nach Vorkasse im Preis enthalten. Bei Versand per Nachnahme oder Versand ins Ausland entstehen zusätzliche Kosten, die dem Bestellformular entnommen werden können
(3.2) Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der Auftragsbestätigung (per e-Mail). Die darin genannten Preise sind verbindlich.
Die Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug nach Auftragsbestätigung zu leisten.
Wird eine andere Zahlungsweise vereinbart (gegen Rechnung oder per Nachnahme) gilt außerdem folgendes: Bei Zahlungsverzug werden von der Harzer-Statik Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Harzer-Statik bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist die Harzer-Statik berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Auftraggeber, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Ein Zurückbehaltungsrecht desAuftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Liefertermine gelten nur bei Vereinbarung in Textform. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. Der Auftraggeber hat das Recht, bei Verzug der Harzer-Statik nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten.
Die Haftung im übrigen richtet sich nach den in § 7 geregelten Bedingungen.
§ 4 Rückgaberecht
(4.1) Bei Bestellungen eines Verbrauchers im Sinne des § 13 BGB steht diesem ein Rückgaberecht zu, wenn er die Ware binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware zurücksendet. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Auftraggeber. Sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht, trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung. Die Harzer-Software erweitert dieses Rückgaberecht für Neukunden auf 30 Tage.
(4.2) Das Rückgaberecht besteht nicht für Updates.
(4.3) Individuell erstellte, bzw. personalisierte Lizenzen oder Produkte sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die Harzer-Statik bleibt bis zur vollständigen Bezahlungen aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen Eigentümer an dem Programmpaket/Benutzerhandbuch. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist die Harzer-Statik berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; darin liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird, wobei der Auftraggeber sämtliche aus der Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Wertminderung und Porto) zu tragen hat. Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware und die an seine Stelle tretende Forderungen nicht verfügen, insbesondere weder verpfänden, zur Sicherung übereignen, noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich, jedoch mindestens in Textform zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Auftraggeber zu tragen.
Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt der Harzer-Statik stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum der Harzer-Statik steht.
§ 6 Mahn- und Inkassospesen
(6.1) Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, der Harzer-Statik sämtliche aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros,zu zahlen.
(6.2) Der Auftraggeber verpflichtet sich pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 6,- (2.Mahnung) und EUR 12,- (3. Mahnung) zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu zahlen.
(6.3) Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten der Harzer-Statik anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
§ 7 Gewährleistung
(7.1) Die Harzer-Statik gewährleistet die Brauchbarkeit des Programmpakets nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Auftraggeber gültigen Programmbeschreibung.
(7.2) Die Harzer-Statik übernimmt keine Gewährleistung, wenn Programmfassungen geändert oder bearbeitet werden, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
(7.3) Die Harzer-Statik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei läuft und alle Fehler beseitigt werden können.
(7.4) Die Harzer-Statik gewährleistet nicht, dass die enthaltenen Funktionen in allen wähl- und denkbaren Kombinationen ausführbar sind und zu den vom Lizenznehmer erwarteten Ergebnissen führt.
(7.5) Die Gewährleistungsfrist bei Software beträgt 6 Monate ab Kaufdatum.
(7.6) Die Harzer-Statik ist nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlenden Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.
§ 8 Systemvoraussetzungen
Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Lieferung der Vertragsware auf eigene Kosten sicherzustellen, dass sein System den Anforderungen der Vertragsware genügt. Die Installations-, Lizenz- und Systemvoraussetzungen sind zu beachten.
§ 9 Haftung
(9.1) Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Vereinbarungen. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB, unerlaubte Handlung sonstiger deliktischer Haftung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für einen Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
Insbesondere haftet die Harzer-Statik nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u.ä. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
(9.2) Der obige Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
(9.3) Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht verletzt wird, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen ist sie gemäß Abs. 1 ausgeschlossen. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleibenhiervon unberührt, sofern sie eine Haftung bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen betreffen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(10.1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(10.2) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist 35680 Dillenburg.
(10.3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(10.4) Die Verpackung der Ware erfolgt durch und zu Lasten der Harzer-Statik. Die Entsorgung der Verpackung ist vom Besteller zu tragen.